Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wichtige Informationen zum Aufenthalt

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der Nordsee Akademie. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Veranstaltungsräume und/oder die Zimmer bestellt und schriftlich oder mündlich (falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war) bestätigt wurden.Vertragspartner sind die Nordsee Akademie und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Akademie gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Akademieaufnahmevertrag, sofern der Nordsee Akademie eine entsprechende Erklärung Dritter vorliegt.

Gebuchte Veranstaltungsräume stehen eine Stunde vor gebuchtem Beginn und eine Stunde nach gebuchtem Ende zur Verfügung. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält sich die Akademie das Recht vor, bestellte Zimmer ab 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Nordsee Akademie ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten, sofern diese nicht schriftlich zugesagt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, den für diese Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für Auslagen der Akademie an Dritte für Leistungen, die in Verbindung mit der Veranstaltung stehen (Animation, reservierte Tickets etc.). Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Nordsee Akademie allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist die Nordsee Akademie berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % zu erhöhen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar (nicht per Kreditkarte). Bei Zahlungsverzug ist die Akademie berechtigt, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Die Nordsee Akademie ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Akademie geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Nordsee Akademie. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Betrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

Es gelten folgende Termine für den Rücktritt:

  • Bis 31 Tage vor Ankunft: vollständige Abbestellung der Veranstaltung ohne Kosten möglich.
  • 30–15 Tage vor der Ankunft: 50 % des vereinbarten Arrangementpreises werden in Rechnung gestellt.
  • 14 - 3 Tage vor der Ankunft: 80 % des vereinbarten Arrangementpreises werden in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 3 Tage vor Ankunft: 100% des vereinbarten Arrangementpreises werden in Rechnung gestellt. 

Rücktritt der Nordsee Akademie

Wird die von der Akademie gewünschte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen der gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Akademie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Akademie berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten:

  • Falls höhere Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstige von der Akademie nicht zu vertretende Hinderungsgründe die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden,
  • Falls die Akademie begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Akademie gefährden kann.

Die Akademie hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Akademie entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Änderungen der Teilnehmerzahl und des Zeitpunktes

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss der Akademie spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Akademie. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 15 % ist die Akademie berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. Seminar-, Konferenz- und Reiseveranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 8 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da die Akademie anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Gleiches gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt die Akademie keine Haftung, es sei denn, es liegt grobes Verschulden der Akademie vor. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Akademie nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber verpflichtet, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Die Akademie haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.

Sonstiges

Die für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Die für die Veranstaltung an Dritte zu zahlenden Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von der Nordsee Akademie schriftlich bestätigt worden sind.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes des Betriebsortes Leck vereinbart.

Vielen Dank