Dieses Seminar richtet sich an Gemeindevertreter*innen, die bereits (erste) Erfahrungen in der Gremienarbeit gesammelt haben und darf als Erweiterung der zurückliegenden Seminare gesehen werden, die nach der letzten Kommunalwahl angeboten worden sind.
Nach einer Auffrischung der allgemeinen kommunalrechtlichen Vorgaben für den rechtmäßigen Ablauf und die Vorbereitung von Sitzungen zu Beginn des Seminars, folgen Erläuterungen, die sich eingehend mit bestimmten Schwerpunkten der rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung befassen, wie u.a. Fragen der Befangenheit, Verschwiegenheitspflichten, der Folgen rechtswidriger Beschlüsse wie auch der Einflussnahme auf Sitzungsvorlagen einhergehend mit der Frage der Haftung der Gemeinde, unter Umständen der handelnden Personen. Für den letzten Teil des Seminars ist eine offene Diskussion über Fragen der Teilnehmenden vorgesehen. Für eine optimale Vorbereitung können die Fragen gern bei der Anmeldung schon mitgeteilt werden.
Referent
Joachim Rück, ehem. leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Landschaft Sylt
Zielgruppe
Die Gemeindeseminare sind ein regelmäßiges Fortbildungsangebot für kommunalpolitisch Engagierte, Verwaltungsmitarbeitende und Interessierte - insbesondere aus den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg.
Anmeldung
Birgit Reimer
per Mail: info@nordsee-akademie.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Informationen an:
- Vorname & Name, Anschrift, Mail-Adresse, Telefonnummer
- mit welcher Funktion Sie am Seminar teilnehmen
- ggf. wie Sie zum Mittagessen verpflegt werden möchten (fleischhaltig, vegetarisch, vegan…)
Das Seminar kostet 40 € inkl. Seminargetränke*
Optional:
Mittagsbuffet: 18,00 €
Vor dem Seminar besteht um 12:30 Uhr die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen. Bitte melden Sie sich hierfür an und geben Sie Ihre Wünsche (vegan, vegetarisch etc.) an.
*Gemeindevertreter*innen haben Anspruch auf Fortbildung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel (§32 Abs. 3 GO). Sprechen Sie ihre*n Bürgermeister*in rechtzeitig vor dem Seminar an, ob die Übernahme der Teilnahmegebühren möglich ist.