Dieses Seminar vermittelt anschaulich und praxisnah alle kommunalrechtlichen Vorgaben und Formalien, die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen der Gemeindevertretung entscheidend und notwendig sind, um rechtssichere Beschlüsse zu fassen.
Anhand konkreter Beispiele aus der Sitzungspraxis werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Rechtliche Grundlagen: Alle von der Gemeindeordnung vorgegebenen Formalien und Abläufe, Anspruch auf objektive Vorlagen, Einhaltung von Fristen, Tagesordnung und Geschäftsordnung sowie das Recht von Fraktionen, die Tagesordnung mitzugestalten.
- Haftungs- und Befangenheitsfragen: Grundsätzliche Aspekte der Befangenheit und die Folgen bei Nichtbeachtung oder fehlerhafter Bewertung.
- Strafrechtliche Relevanz: Hinweise zu Vorteilsnahmen im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit (z. B. Geschenke, Einladungen) – auch in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen.
Das Seminar bietet die Möglichkeit eigene praxisbezogene Fragen zu stellen und von den Erfahrungen der anderen Teilnehmenden zu profitieren.
Referent
Joachim Rück, ehem. leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Landschaft Sylt
Zielgruppe
Die Kommunalseminare sind ein regelmäßiges Fortbildungsangebot für kommunalpolitisch Engagierte, Verwaltungsmitarbeitende und Interessierte - insbesondere aus den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg.
Anmeldung
Birgit Reimer
per Mail: info@nordsee-akademie.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Informationen an:
- Vorname & Name, Anschrift, Mail-Adresse, Telefonnummer
- mit welcher Funktion Sie am Seminar teilnehmen
- ggf. wie Sie zum Mittagessen verpflegt werden möchten (fleischhaltig, vegetarisch, vegan…)
Das Seminar kostet 40 € inkl. Seminargetränke*
Optional:
Mittagsbuffet: 18,00 €
Vor dem Seminar besteht um 12:30 Uhr die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen. Bitte melden Sie sich hierfür an und geben Sie Ihre Wünsche (vegan, vegetarisch etc.) an.
*Gemeindevertreter*innen haben Anspruch auf Fortbildung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel (§32 Abs. 3 GO). Sprechen Sie ihre*n Bürgermeister*in rechtzeitig vor dem Seminar an, ob die Übernahme der Teilnahmegebühren möglich ist.