Weiterbildungen und Bildungsurlaub
Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" ist der gesetzlich geregelte Anspruch von Beschäftigten in 14 Bundesländern; in den Freistaaten Bayern und Sachsen gibt es diesen nicht. Pro Kalenderjahr stehen Beschäftigten fünf Tage Bildungsfreistellung zu. Unter bestimmten Bedingungen können bis zu 10 Tage Freistellung genommen werden. Für die Zeit erfolgt die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsseminaren teilzunehmen.
Gäste aus anderen Bundesländern als Schleswig-Holstein begrüßen wir ebenso seit Jahren in unserem Haus, denn Bildungsurlaub an der Nordsee Akademie ist etwas ganz Besonderes: Um die Erholung und Lernerfolge von Teilnehmenden und Seminarleitung zu fördern, ermöglichen wir Ihnen, unabhängig von den Jahreszeiten, das benachbarte Erlebnisbad mit Sauna zu nutzen und den Aufenthalt bei uns am Wochenende zu verlängern. Für das leibliche Wohl sorgt unsere hauseigene Küche. Lebensmittelunverträglichkeiten oder Wünsche nach vegan/vegetarischer Ernährung erfüllen wir gern.
Auf Wunsch beantragen wir Anerkennungen in anderen Bundesländern, dabei ist der Arbeitgeber- und nicht der Wohnsitz ausschlaggebend. Schreiben Sie uns gern.
Woher bekomme ich finanzielle Unterstützung? Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Für die teilweise Finanzierung des Bildungsurlaubes lesen Sie hier mehr zum Weiterbildungsbonus, dem Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung in Schleswig-Holstein. Er umfasst bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind vom Arbeitgeber oder der/dem selbstständig Erwerbstätigen zu übernehmen. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen zum Download.
Presse-Artikel "Bildungsurlaub"
Brauchen Sie noch Erfahrungsberichte, Argumente oder Inspirationen?
Dann lesen Sie den Spiegel-Artikel vom Januar 2023.
Berliner Morgenpost vom 08.01.2023
CHIP vom 09.01.2023
Übersicht aller Bildungsurlaube 2023 als pdf-Datei